Hinweisgebermeldestelle

Meldekanal nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland in Kraft. Damit wurden die Vorgaben der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt. Wir haben nach den Vorgaben des HinSchG eine interne Meldestelle mit einem Meldekanal eingerichtet. Diese steht unseren Beschäftigten zur Verfügung.

Meldeportal für Beschäftigte

Beschäftigte der Trasco Bremen GmbH geben Hinweise über das interne Meldeportal ab. Dort finden Sie die Meldestellenbeauftragten und das Meldeformular; die Angaben zu Ihrer Person sind freiwillig. Der Zugang ist passwortgeschützt, das Passwort erhalten Beschäftigte intern.

Zum Meldeportal

Externe Hinweise

Externe hinweisgebende Personen nutzen bitte den Postweg:

Trasco Bremen GmbH
Hinweisgebermeldestelle
Zum Panrepel 24
28307 Bremen, Deutschland

Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Die Identität der hinweisgebenden Person wird nach den gesetzlichen Vorgaben des HinSchG geschützt.

Externe Meldestellen

Als externe Meldestelle steht Hinweisgebern die externe Meldestelle des Bundes (beim Bundesamt für Justiz, BfJ – Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)) für Meldungen zur Verfügung – sofern nicht die Meldestelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (§ 21 HinSchG) oder die Meldestelle beim Bundeskartellamt (§ 22 HinSchG) zuständig ist.

Welche Meldestelle konkret für Ihre Meldung zuständig ist, können Sie der Website der Hinweisgeberstelle des Bundesamts für Justiz unter „Zuständigkeit der Meldestellen“ (BfJ – Zuständigkeit der Meldestellen (bundesjustizamt.de)) entnehmen.

Stand: Oktober 2026

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