Meldestelle für Hinweisgebende

Am 02.07.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland in Kraft. Damit wurden die Vorgaben der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ der EU (2019/1937) in nationales Recht umgesetzt. Wir haben die Möglichkeit eines Meldekanals nach den Vorgaben des HinSchG als interne Meldestelle geschaffen. Diese steht unseren Mitarbeitern zur Verfügung.

 

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